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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Emporio Kastilion — Detailing Center Augustdorf

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Emporio Kastilion, Inh. Natalie Kastilion, Waldstr. 116, 32832 Augustdorf (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Fahrzeugaufbereitungs- und Detailing-Leistungen sowie damit verbundene Nebenleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon stellen kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Tätigkeit am Fahrzeug zustande. Kostenvoranschläge sind — sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet — unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Da Fahrzeugzustände stark variieren, können bei Bedarf nach Sichtprüfung am Fahrzeug zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Solche Mehrarbeiten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit ausgewiesen. Die Vergütung wird mit Abnahme der Leistung fällig und ist sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Akzeptierte Zahlungsarten werden vor Leistungserbringung mitgeteilt.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahngebühr in angemessener Höhe zu berechnen.

§ 5 Termine, Annahme und Abholung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Termin, zu informieren. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen ohne triftigen Grund kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden, sofern dem Auftraggeber nicht der Nachweis eines geringeren Schadens gelingt.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin pünktlich abzuholen. Bei verspäteter Abholung kann nach angemessener Fristsetzung ein Standgeld berechnet werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat persönliche Gegenstände, Wertsachen, Dokumente und elektronische Geräte vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen. Für nicht entfernte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer ungefragt auf besondere Fahrzeugeigenschaften (z. B. Folierungen, Lackschutzfilme, lose Anbauteile, Vorbehandlungen, bestehende Schäden) hinzuweisen.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensicht­liche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder die Leistung neu zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine Haftung für bereits bei Auftragsannahme vorhandene Vorschäden (z. B. Lackschäden, Steinschläge, oberflächliche Rost­ansätze, defekte Dichtungen, Materialermüdungen, Vorschäden an Folien oder Beschichtungen) ist ausgeschlossen, sofern sich diese im Rahmen der vereinbarten Leistung als nicht vollständig behebbar erweisen oder im Zuge fachgerechter Bearbeitung sichtbar werden.

Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung steht dem Auftragnehmer ein vertragliches Pfandrecht am Fahrzeug zu, soweit es in seinen Besitz gelangt ist und die Forderung aus dem Auftrag stammt (§ 647 BGB).

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: Mai 2026